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Stellungnahme
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25. November 2004 (Königswinter)
Königswinterer Erklärung
Die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten hat sich mit den Perspektiven der Tagungsförderung im Jahr 2005 durch die Bundeszentrale für politische Bildung auseinander gesetzt.

Sie stellt fest, dass die im Haushaltsplanentwurf der Bundesregierung vorgesehene Reduzierung des Sachmitteletats der Behörde um 5 Millionen € eine außerordentlich bedrohliche Einschränkung der politischen Bildung auf Bundesebene bedeutet hätte und begrüßt, dass es im Zuge der Haushaltsberatungen gelungen ist, diese massive Kürzung auf 2 Millionen € zu ermäßigen. Dessen ungeachtet bedeutet der drohende Verlust an Sachmitteln in der verbleibenden Höhe einen herben Rückschlag angesichts der wachsenden Anerkennung und Unterstützung der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung in den letzten Jahren.

Da keine Hoffnung mehr besteht, dass durch den Haushaltsgesetzgeber der Etatansatz des laufenden Jahres für 2005 wieder hergestellt wird, kommt der Verteilung der Kürzung eine entscheidende Rolle zu.

Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung hat die Absicht geäußert, trotz der Flexibilisierung der beiden Titel die Sachmittel der Bundeszentrale für politische Bildung in voller Höhe zu erhalten und die Kürzung ausschließlich bei der Förderung der Bildungsträger umzusetzen. Dies soll wegen der meist prekären Lage möglichst unter Schonung von Trägern in den neuen Bundesländern, nach Kriterien der Qualität sowie der Partei- bzw. Parteistiftungsnähe erfolgen, d.h., die Förderkontingente der letzteren sollen in besonderem Maß reduziert werden.

Die Realisierung dieser Ankündigung würde nach Auffassung der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten eine höchst bedauerliche Spaltung zwischen der öffentlichen und freien politischen Bildung auf Bundesebene, eine massive Bedrohung vieler Bildungsträger und eine Entsolidarisierung zwischen den Trägern bedeuten. Während die Kürzung der Förderung in der genannten Form zu einer existentiellen Gefährdung von freien Trägern führen würde, könnte die Bundeszentrale durch Verteilung der Einschränkung auf ihre verschiedenen Arbeitsbereiche eine weiterhin qualifizierte Arbeit leisten. Sie hätte mit über 16 Mio. € immer noch fast doppelt so viele Mittel für ihre eigene politische Bildung zur Verfügung, als alle von ihr geförderten freien Träger zusammen, die dann weiter knapp 9 Millionen € erhielten.

Die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten fordert deshalb den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung auf,

  • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die geförderten Träger von der für 2005 absehbaren Kürzung in Höhe von 2 Millionen € auszunehmen,
  • die Förderung der freien Träger weiterhin nach dem Prinzip der Gleichbehandlung vorzunehmen.

Der AdB wendet sich gegen die unterschiedliche politische und fachliche Wertschätzung der politischen Bildungsarbeit der staatlichen Zentralen, der parteinahen politischen Stiftungen und der freien Träger, wie sie in der einseitigen Kürzungsabsicht zu Lasten der freien Träger zum Ausdruck kommt.

Von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten am 25. November 2004 in Königswinter einstimmig verabschiedet.

Download der Stellungnahme - pdf-Datei, 83 KB




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